Gesundheitshunderter - SVS*
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Voraussetzungen
- Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert.
- Sie wählen aus einem von der SVS qualitätsgeprüften oder einem individuellen Programm.
- Zusätzliche Voraussetzung bei den individuellen Programmen ist die nachweisliche Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung (ein Jahr vor oder nach der Inanspruchnahme der gesundheitsförderlichen Maßnahme)!
- Der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung entfällt für Gewerbetreibende und Neue Selbständige bei Vorliegen einer positiven Teilnahme am Programm „Selbständig Gesund“. Die Inanspruchnahme der gesundheitsförderlichen Maßnahme muss im Zeitraum der Kostenanteilsreduzierung liegen.
- Sie investieren mindestens 150 Euro in Ihre Gesundheit.
- Nach der Teilnahme bzw. Absolvierung der Maßnahme stellen Sie den Antrag auf einen Gesundheitshunderter. Sie können den Antrag an das DLZ Sicherheit & Gesundheit, Mozartstraße 41, 4010 Linz schicken, per Mail an dlz.sg@svs.at senden oder gleich online stellen.
- Um eine rasche Bearbeitung zu gewährleisten, achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden (Kopie der Rechnung, Zahlungsbestätigung, wenn erforderlich Befundblatt der Vorsorgeuntersuchung)
- Die Antragstellung für einen Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich.
Für Anschaffungen (z.B. Sportmaterialien) oder ärztlich verordnete Maßnahme bzw. Therapie, Schmerz- oder Krankenbehandlung kann kein Gesundheitshunderter beantragt werden.
Unsere Gesundheitshunderter beziehen sich auf die folgenden Bereiche:
- Ernährung
- Bewegung
- Seelische Gesundheit
- Rauchfrei
*Die oben angeführten Sätze wurden von der offiziellen Webseite der SVS wortwörtlich übernommen.